Kann Chang Tsi & Partners direkt auf Koreanisch, Japanisch oder Deutsch mit Kunden kommunizieren?

Ja. Die Arbeitssprachen der Kanzlei umfassen Chinesisch (vereinfacht, traditionell), Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch; für jede Sprache gibt es Rechtsanwälte oder Vertreter, die direkt im Berufsalltag kommunizieren können. Dies bedeutet, dass technische Dokumente, E-Mail-Verkehr und Besprechungen mit Kunden aus Korea, Japan und dem deutschsprachigen Raum direkt und ohne die Übersetzung durch Dritte erfolgen können, wodurch der Verlust von Fachbegriffen und juristischen Termini bei der Übersetzung reduziert wird – dies hat die direktesten Auswirkungen auf die Erstellung von Patentanmeldungsdokumenten und die Beantwortung von Prüfungsbescheiden. Die erstellten Rechtsgutachten, Rechercheberichte und Due-Diligence-Berichte können in zweisprachigen Versionen zur Verfügung gestellt werden.