Gründungspartner | Rechtsanwalt
Gesellschaftsrecht & IP Commercial | Prozessführung & Streitbeilegung
Peking | USA
Chang Tsi verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung und eine herausragende Erfolgsbilanz im Bereich der IP-Streitbeilegung; der Leistungsumfang umfasst administrative, zivil- und strafrechtliche Verfahren für verschiedene IP-Streitigkeiten wie Patente, Marken, Urheberrecht, unlauteren Wettbewerb und Geschäftsgeheimnisse. Als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Peking und Mitglied der Capital Intellectual Property Service Association nimmt Chang Tsi aktiv am Branchenaustausch und an der Gestaltung von Regeln teil, um das Niveau der professionellen Dienstleistungen kontinuierlich zu steigern. Unsere Dienstleistungen umfassen Ermittlung von Verletzungen und Beweissicherung, Verwaltungsbeschwerde und Vollstreckung durch Industrie- und Handelsbehörden, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsverfügungen, Zivilklagen wegen Verletzungen, Strafanzeigen, grenzüberschreitende Rechtswahrung, Zollschutz, Plattformentfernungen sowie Vergleichsverhandlungen bei Streitigkeiten. Wir sind spezialisiert auf technisch hochkomplexe Streitfälle mit internationalen Elementen oder erheblicher kommerzieller Auswirkung und können flexibel parallele Strategien für prozessuale und außergerichtliche Lösungen entwickeln, um die Rechtegrenzen und die Marktposition unserer Mandanten bestmöglich zu wahren. Das Team verfügt über führende Kompetenzen bei der Behandlung wegweisender Rechtsfragen wie „Standardessentielle Patente (SEP)“, „Schutz von Datenrechten“ und „Haftung von Plattformen“ und ist eine professionelle Stütze für Mandanten in hochriskanten Streitigkeiten.
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Peking
Die Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung, auch alternative Streitbeilegungsmechanismen genannt, sind eine Sammelbezeichnung für Verfahren oder Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des Gerichtssystems. Diese Mechanismen umfassen hauptsächlich Methoden der Selbsthilfe wie Eigenentscheidung und Vergleich sowie Methoden der gesellschaftlichen Abhilfe wie Mediation und Schiedsverfahren. Im Gegensatz zu gerichtlichen Abhilfemaßnahmen bieten alternative Streitbeilegungsmechanismen die Vorteile einer einfacheren und schnelleren Abwicklung, einer größeren Flexibilität und geringerer Kosten.
Die Anwälte von Chang Tsi verfügen über umfangreiche Vertretungserfahrung in den Bereichen Zivil- und Handels-Schiedsverfahren, Arbeitsstreitigkeits-Schiedsverfahren sowie Schiedsverfahren bei Personalstreitigkeiten und haben breite Anerkennung bei den Mandanten gefunden.
Neben Prozessen und Schiedsverfahren sind Verhandlung und Konsultation aufgrund ihrer Schnelligkeit und der Ersparnis von Prozesskosten ebenfalls zu wichtigen Methoden der Streitbeilegung geworden und spielen in der Rechtspraxis eine entscheidende Rolle.Die Anwälte von Chang Tsi können auf Basis der tatsächlichen Umstände des Falls optimale Verhandlungskonzepte entwerfen, um die Interessen der Auftraggeber bestmöglich zu wahren.
Im Prozess der Prozessvertretung werden die Anwälte von Chang Tsi durch ihre umsichtige und normgerechte Arbeitsweise, ihren gewissenhaften und nach Perfektion strebenden Berufsgeist, ihre exzellente fachliche Qualifikation sowie ihre gute Kommunikation mit den Gerichten von den Volksgerichten anerkannt und unterstützt. Der von Chang Tsi erfolgreich vertretene Streitfall eines namhaften inländischen Bauunternehmens gegen ein Immobilienunternehmen über ausstehende Werklohnforderungen in Höhe von 320 Millionen RMB wurde aufgrund des hohen Streitwerts, der großen Wirkung und der hervorragenden Leistung der Prozessbevollmächtigten vom Hohen Volksgericht Peking als Lehrverhandlung für die Delegation der Hong Kong Bar Association ausgewählt. Der von Chang Tsi erfolgreich vertretene Fall von Markenverletzung und unlauterem Wettbewerb der US-amerikanischen Honeywell International Inc. gegen ein Unternehmen aus Shenyang wurde vom Mittleren Volksgericht Shenyang als öffentliche Lehrverhandlung für die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Liaoning empfohlen. Das Gericht gab der Klage statt; die Marke „Honeywell“ von Honeywell International Inc. wurde in diesem Fall gerichtlich als Bekannte Marke anerkannt.