Wie sollte die Domain als Vermögenswert des Unternehmens verwaltet, übertragen und verwertet werden?

Zuerst die Natur klären: Die Domain ist ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum gemäß der Registrierungsvereinbarung, es ist kein Eigentumsrecht und kann nicht dauerhaft gekauft werden – dies bestimmt, dass die Art und Weise ihrer Verwaltung eher Vertragsrechten als Anlagevermögen entspricht. Vier Schwerpunkte der Verwaltung. Erstens, das Registrierungssubjekt – Der Registrant muss das Unternehmen sein und darf nicht auf den Namen eines Mitarbeiters oder Vertreters registriert werden; In der Praxis resultiert eine große Zahl von Eigentumsstreitigkeiten genau hieraus; verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen oder wird die Zusammenarbeit mit dem Vertreter beendet, kann das Unternehmen diese oft nicht direkt zurückerhalten. Zweitens, das Ablaufmanagement – Führen eines Domain-Registers zur Aufzeichnung von Registrant, Registrar, Ablaufdatum, Verwaltungs-E-Mail und dem für die Verlängerung Verantwortlichen; Für Kern-Domains die automatische Verlängerung der Gebührenzahlung aktivieren und mehrfache Erinnerungen einrichten. Nach Ablauf der Domain durchläuft sie eine Nachfrist zur Gebührenzahlung und eine Einlösungsfrist; die Gebühren für die Einlösung sind weitaus höher als die für die Verlängerung; Nach Ablauf der Einlösungsfrist wird die Domain gelöscht und zur Neuregistrierung freigegeben; zu diesem Zeitpunkt befinden sich das Unternehmen und andere auf gleicher Augenhöhe und können die Domain nur auf der Grundlage älterer Marken über ein Verfahren zur Streitbeilegung oder eine Klage zurückgewinnen. Drittens, Übertragung und Übergabe – Die Übertragung einer Domain ist durch die Registrierungsdauer und eine Sperrfrist für die Übertragung begrenzt; es muss ein Übertragungs-Autorisierungscode eingeholt werden, und die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Registrare sind unterschiedlich; Bei Fusionen und Übernahmen und der Übergabe von Vermögenswerten sollten Domain, Verwaltungs-E-Mail, Registrar-Konto und DNS-Konfiguration zusammen in die Übergabeliste aufgenommen werden. Viertens, Verwertung im Rahmen der Liquidation – Vor der Abmeldung des Unternehmens sollte die Domain auf ein fortbestehendes Rechtssubjekt übertragen werden, andernfalls können nach dem Verfallen des Verwaltungskontos keine Änderungen mehr vorgenommen werden.