Timor-Leste

Timor-Leste verfügt derzeit über kein Markengesetz und keine zuständige Markenbehörde. Daher sind Markenrecherchen, -registrierungen und damit zusammenhängende Verfahren nicht möglich, und es ist davon auszugehen, dass dieser Zustand noch für längere Zeit andauern wird.

Die übliche Methode zum Markenschutz in Timor-Leste besteht darin, eine Warnbekanntmachung in einer lokalen Tageszeitung zu veröffentlichen, in der die Markenrechte beansprucht werden – dies ist derzeit die effektivste Methode, um Marken in Timor-Leste zu schützen.

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Im Falle einer Rechtsverletzung kann der Markenschutz zwar auch auf die vorherige Benutzung der Marke oder die Anerkennung als notorisch bekannte Marke im Ausland gestützt werden, jedoch ist die Warnbekanntmachung zweifellos das direkteste und am häufigsten verwendete Instrument zur Rechtsdurchsetzung. Die Warnbekanntmachung dient nicht nur der Geltendmachung eigener Markenrechte, sondern auch der Warnung Dritter, die Marke nicht ohne Genehmigung zu nutzen, da andernfalls eine Klage wegen Markenrechtsverletzung eingeleitet werde. Der Markeninhaber muss die Warnbekanntmachung in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle zwei Jahre, erneuern, um die Wirksamkeit der Marke aufrechtzuerhalten und zugleich Beweismittel für eine spätere Rechtsverfolgung zu sichern.