Sri Lanka

Die geltenden markenrechtlichen Vorschriften Sri Lankas basieren im Wesentlichen auf dem Gesetz über geistiges Eigentum (Intellectual Property Act), das am 12. November 2003 erlassen wurde. Das Nationale Amt für geistiges Eigentum Sri Lankas (National Intellectual Property Office of Sri Lanka, NIPO) ist die zuständige Behörde für Markenangelegenheiten; die Amtssprachen sind Singhalesisch und Tamilisch. Das ausschließliche Markenrecht ist grundsätzlich durch Registrierung zu erwerben. Die Markenregistrierung ist zwar nicht verpflichtend, jedoch für den Schutz oder die Verlängerung einer Marke erforderlich. Die Markenregistrierung in Sri Lanka folgt dem Erstanmelderprinzip.

Sri Lanka ist Vertragspartei internationaler Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft und des WIPO-Übereinkommens, jedoch weder dem Madrider Abkommen noch dem Madrider Protokoll beigetreten. Die Markenregistrierung in Sri Lanka kann daher nur über eine nationale Einzelanmeldung erfolgen.

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Sri Lanka wendet die Nizza-Klassifikation für die Beschreibung von Waren und Dienstleistungen an, lässt jedoch keine Mehrklassenanmeldungen zu. Eintragungsfähige Markenbestandteile sind: Wörter, Namen, Bildzeichen, Farben, Buchstaben und Zahlen.

Markenregistrierungsverfahren in Sri Lanka

Das Verfahren umfasst folgende Schritte: Anmeldung – Eingang – Prüfung – Bekanntmachung – Eintragung – Erteilung.

  • Anmeldung: Die Erteilung des Anmeldeeingangs erfolgt etwa ein bis zwei Wochen nach Einreichung.
  • Prüfung: Der Prüfer führt eine formelle und eine materielle Prüfung durch. Die formelle Prüfung umfasst die Prüfung der Anmeldeerfordernisse und der Klassifikation; die materielle Prüfung umfasst die Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke, der Vereinbarkeit mit den Verbotsvorschriften und etwaiger Kollisionen mit älteren Marken. Besteht die Prüfung nicht, erlässt der Prüfer einen Zurückweisungsbescheid, auf den der Anmelder innerhalb der darin gesetzten Frist reagieren muss. Nach erfolgreicher materieller Prüfung wird die Marke zur Bekanntmachung zugelassen.
  • Bekanntmachung: Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate ab Bekanntmachung. Innerhalb dieser Frist kann jede betroffene Person oder jeder Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen.
  • Eintragung und Erteilung: Wird kein Widerspruch eingelegt oder ist dieser unbegründet, wird die Marke zur Eintragung zugelassen und die Eintragungsurkunde erteilt.

 

Bei reibungslosem Verlauf beträgt die Dauer des Registrierungsverfahrens in Sri Lanka etwa vier bis fünf Jahre; im Falle von Widersprüchen oder Zurückweisungen kann sich die Verfahrensdauer erheblich verlängern.

Markenaufrechterhaltung

Die Schutzdauer einer Marke in Sri Lanka beträgt zehn Jahre ab Anmeldedatum. Der Verlängerungsantrag kann innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten. Die Verlängerungsdauer beträgt jeweils zehn Jahre.

Wird die Marke nach ihrer Eintragung ununterbrochen fünf Jahre lang nicht tatsächlich in Sri Lanka genutzt, kann jede Person die Löschung beantragen; höhere Gewalt bleibt unberührt.