Die rechtliche Grundlage des Markensystems in Korea ist das Koreanische Markengesetz (im Folgenden „Markengesetz"), das erstmals 1949 erlassen und seither mehrfach novelliert wurde, um sich den Veränderungen des in- und ausländischen Wirtschaftsumfelds anzupassen.
Die zuständige Behörde ist das Koreanische Amt für geistiges Eigentum (Korean Intellectual Property Office, KIPO), das für die Anmeldung, Prüfung, Registrierung, Verlängerung, Widerspruchsbehandlung und Löschung von Marken zuständig ist. Darüber hinaus bietet das KIPO markenbezogene Beratungsdienste an und verwaltet die Markendatenbank.
Korea ist Vertragspartei internationaler Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft, des Markenrechtsvertrags und des WIPO-Übereinkommens, sowie Mitglied des Madrider Protokolls. Die Markenregistrierung kann daher entweder über eine nationale Einzelanmeldung oder über die internationale Registrierung nach dem Madrider System erfolgen.
Registrierungsprinzip
Der Markenschutz in Korea basiert auf der Eintragung. Nur die beim Koreanischen Amt für geistiges Eigentum eingetragene Marke genießt gesetzlichen Schutz. Nicht eingetragene Marken genießen in der Regel keinen gesetzlichen Schutz, es sei denn, sie sind als notorisch bekannte Marken anerkannt.
Erstanmelderprinzip
In Korea gilt das Erstanmelderprinzip: Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Anmeldung zuerst eingereicht hat. Dieses Prinzip gewährleistet die Fairness des Anmeldeverfahrens und vermeidet Markenrechtskonflikte.
Korea wendet die Nizza-Klassifikation (11. Auflage) für die Beschreibung von Waren und Dienstleistungen an und lässt Mehrklassenanmeldungen zu. Eintragungsfähige Markenbestandteile sind: Wörter, Namen, Bildzeichen, Farbkombinationen, Slogans, Klänge und Gerüche.
Anmelder, die nicht in Korea ansässig sind, müssen einen örtlich zugelassenen Vertreter beauftragen. Die für die Markenanmeldung erforderlichen Mindestunterlagen sind:
Das Verfahren zur Eintragung einer Marke in Korea umfasst folgende Hauptschritte: Anmeldung – Eingang – Prüfung – Bekanntmachung – Eintragung – Erteilung.
Das Markenregistrierungsverfahren in Korea im Einzelnen:
Die gesamte Dauer des Registrierungsverfahrens beträgt in der Regel zwölf bis vierzehn Monate, kann sich jedoch aufgrund der Komplexität der Prüfung oder von Widersprüchen verlängern.
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke in Korea beträgt zehn Jahre und kann nach Ablauf um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Schutzdauer eingereicht werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf. Wird die Marke innerhalb der Nachfrist nicht verlängert, erlischt sie und kann nicht wiederhergestellt werden.
Nach dem koreanischen Markengesetz kann jede dritte Person beim KIPO die Löschung einer Marke beantragen, wenn diese in Korea ununterbrochen drei Jahre lang nicht tatsächlich genutzt wurde.