Republik Korea

Die rechtliche Grundlage des Markensystems in Korea ist das Koreanische Markengesetz (im Folgenden „Markengesetz"), das erstmals 1949 erlassen und seither mehrfach novelliert wurde, um sich den Veränderungen des in- und ausländischen Wirtschaftsumfelds anzupassen.

Die zuständige Behörde ist das Koreanische Amt für geistiges Eigentum (Korean Intellectual Property Office, KIPO), das für die Anmeldung, Prüfung, Registrierung, Verlängerung, Widerspruchsbehandlung und Löschung von Marken zuständig ist. Darüber hinaus bietet das KIPO markenbezogene Beratungsdienste an und verwaltet die Markendatenbank.

Unsere Leistungen

Filtern

Korea ist Vertragspartei internationaler Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft, des Markenrechtsvertrags und des WIPO-Übereinkommens, sowie Mitglied des Madrider Protokolls. Die Markenregistrierung kann daher entweder über eine nationale Einzelanmeldung oder über die internationale Registrierung nach dem Madrider System erfolgen.

Grundsätze des Markenschutzes

Registrierungsprinzip

Der Markenschutz in Korea basiert auf der Eintragung. Nur die beim Koreanischen Amt für geistiges Eigentum eingetragene Marke genießt gesetzlichen Schutz. Nicht eingetragene Marken genießen in der Regel keinen gesetzlichen Schutz, es sei denn, sie sind als notorisch bekannte Marken anerkannt.

Erstanmelderprinzip

In Korea gilt das Erstanmelderprinzip: Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Anmeldung zuerst eingereicht hat. Dieses Prinzip gewährleistet die Fairness des Anmeldeverfahrens und vermeidet Markenrechtskonflikte.

Markenklassen und Schutzumfang

Korea wendet die Nizza-Klassifikation (11. Auflage) für die Beschreibung von Waren und Dienstleistungen an und lässt Mehrklassenanmeldungen zu. Eintragungsfähige Markenbestandteile sind: Wörter, Namen, Bildzeichen, Farbkombinationen, Slogans, Klänge und Gerüche.

Erforderliche Unterlagen und Dokumente für die Markenanmeldung

Anmelder, die nicht in Korea ansässig sind, müssen einen örtlich zugelassenen Vertreter beauftragen. Die für die Markenanmeldung erforderlichen Mindestunterlagen sind:

  • Abbildung der Marke;
  • Angabe der konkreten Klassen und Waren/Dienstleistungen;
  • Name und Adresse des Anmelders;
  • Vollmacht;
  • Bei Inanspruchnahme der Priorität: Prioritätsnachweis sowie eine koreanische Übersetzung.

 

Verfahren und Dauer der Markenanmeldung

Das Verfahren zur Eintragung einer Marke in Korea umfasst folgende Hauptschritte: Anmeldung – Eingang – Prüfung – Bekanntmachung – Eintragung – Erteilung.

Das Markenregistrierungsverfahren in Korea im Einzelnen:

  • Einreichung des Antrags: Der Anmelder reicht den Markenantrag beim KIPO ein.
  • Formelle Prüfung: Das KIPO prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
  • Materielle Prüfung: Prüfung, ob die Marke den Eintragungsvoraussetzungen entspricht (insbesondere Unterscheidungskraft und etwaige Kollisionen mit bestehenden Marken).
  • Bekanntmachung: Die Marke wird für zwei Monate im Markenblatt veröffentlicht; innerhalb dieser Frist kann jeder Dritte Widerspruch einlegen.
  • Eintragung und Erteilung: Sofern kein Widerspruch eingelegt wird oder dieser unbegründet bleibt, wird die Marke eingetragen und die Eintragungsurkunde erteilt.

 

Die gesamte Dauer des Registrierungsverfahrens beträgt in der Regel zwölf bis vierzehn Monate, kann sich jedoch aufgrund der Komplexität der Prüfung oder von Widersprüchen verlängern.

Schutzdauer und Verlängerung

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke in Korea beträgt zehn Jahre und kann nach Ablauf um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Schutzdauer eingereicht werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf. Wird die Marke innerhalb der Nachfrist nicht verlängert, erlischt sie und kann nicht wiederhergestellt werden.

Nichtbenutzungsklage

Nach dem koreanischen Markengesetz kann jede dritte Person beim KIPO die Löschung einer Marke beantragen, wenn diese in Korea ununterbrochen drei Jahre lang nicht tatsächlich genutzt wurde.