Singapur

Die rechtliche Grundlage des Markensystems in Singapur ist das Markengesetz (Trade Marks Act), das die Vorschriften für die Registrierung, den Schutz, die Verlängerung und den Widerspruch von Marken enthält. Die aktuellste Fassung des Markengesetzes trat 1999 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert.

Die zuständige Behörde ist das Amt für geistiges Eigentum Singapurs (Intellectual Property Office of Singapore, IPOS), das für Markenanmeldungen, Prüfungen, Registrierungen, Verlängerungen, Widersprüche und Löschungen zuständig ist. Darüber hinaus bietet IPOS Markenrecherchedienste an und verwaltet die Markendatenbank.

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Singapur ist Vertragspartei internationaler Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft und des Nizza-Abkommens, sowie Mitglied des Madrider Protokolls. Die Markenregistrierung in Singapur kann daher entweder über eine nationale Einzelanmeldung oder über die internationale Registrierung nach dem Madrider System erfolgen.

Grundsätze des Markenschutzes

Der Markenschutz in Singapur folgt einer Kombination aus dem „Erstanmelderprinzip" und dem „Erstbenutzerprinzip". Das singapurische Markengesetz gewährt sowohl eingetragenen Marken als auch benutzten, aber nicht eingetragenen Marken Schutz.

Markenklassen und Schutzumfang

Singapur wendet die Nizza-Klassifikation an und unterteilt Marken in 45 Klassen, darunter 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Der Anmelder muss die Anmeldung nach der Klasse der Waren oder Dienstleistungen vornehmen.

In Singapur sind Wortmarken, Bildmarken, Kombinationen daraus sowie nicht-traditionelle Marken wie Farbmarken, Klangmarken, Geruchsmarken, dreidimensionale Marken, Bewegungsmarken und Verbundmarken eintragungsfähig.

Darüber hinaus anerkennt und schützt Singapur besondere Markenformen wie „Kollektivmarken" und „Zertifizierungsmarken".

Erforderliche Unterlagen und Dokumente für die Markenanmeldung

Für die Markenanmeldung sind beim IPOS folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular: mit Angaben zum Anmelder (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit oder Firmenname, eingetragene Anschrift);
  • Markenabbildung: eine klare Zeichnung des Markenlogos;
  • Angabe der Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß Nizza-Klassifikation;
  • Prioritätserklärung: sofern der Anmelder aufgrund der Pariser Verbandsübereinkunft Priorität beansprucht, sind entsprechende Nachweise vorzulegen;
  • Nachweis der Gebührenzahlung.

Verfahren und Dauer der Markenanmeldung

Das Markenregistrierungsverfahren in Singapur umfasst folgende Schritte:

  • Einreichung des Antrags: Der Anmelder reicht den Markenantrag beim IPOS ein.
  • Formelle Prüfung: Das IPOS prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
  • Materielle Prüfung: Prüfung, ob die Marke den Eintragungsvoraussetzungen entspricht (insbesondere Unterscheidungskraft und etwaige Kollisionen mit bestehenden Marken).
  • Bekanntmachung: Die Marke wird für zwei Monate im Amtsblatt veröffentlicht; innerhalb dieser Frist kann jeder Dritte Widerspruch einlegen.
  • Eintragung und Erteilung: Sofern kein Widerspruch eingelegt wird oder dieser unbegründet bleibt, wird die Marke eingetragen und die Eintragungsurkunde erteilt.

 

Die gesamte Dauer des Registrierungsverfahrens beträgt in der Regel sechs bis zwölf Monate, kann sich jedoch aufgrund der Komplexität der Prüfung oder von Widersprüchen verlängern.

Schutzdauer und Verlängerung

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke in Singapur beträgt zehn Jahre und kann nach Ablauf um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann vor Ablauf der Schutzdauer eingereicht werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf. Wird die Marke innerhalb der Nachfrist nicht verlängert, erlischt sie vorübergehend. Möchte der Markeninhaber die Marke aufrechterhalten, kann er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Nachfrist die Wiederherstellung beantragen.

Nichtbenutzungsklage

Nach dem singapurischen Markengesetz kann jede dritte Person beim IPOS die Löschung einer Marke beantragen, wenn diese in Singapur ununterbrochen fünf Jahre lang nicht tatsächlich genutzt wurde.