Die rechtliche Grundlage des Markensystems in Singapur ist das Markengesetz (Trade Marks Act), das die Vorschriften für die Registrierung, den Schutz, die Verlängerung und den Widerspruch von Marken enthält. Die aktuellste Fassung des Markengesetzes trat 1999 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert.
Die zuständige Behörde ist das Amt für geistiges Eigentum Singapurs (Intellectual Property Office of Singapore, IPOS), das für Markenanmeldungen, Prüfungen, Registrierungen, Verlängerungen, Widersprüche und Löschungen zuständig ist. Darüber hinaus bietet IPOS Markenrecherchedienste an und verwaltet die Markendatenbank.
Singapur ist Vertragspartei internationaler Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft und des Nizza-Abkommens, sowie Mitglied des Madrider Protokolls. Die Markenregistrierung in Singapur kann daher entweder über eine nationale Einzelanmeldung oder über die internationale Registrierung nach dem Madrider System erfolgen.
Der Markenschutz in Singapur folgt einer Kombination aus dem „Erstanmelderprinzip" und dem „Erstbenutzerprinzip". Das singapurische Markengesetz gewährt sowohl eingetragenen Marken als auch benutzten, aber nicht eingetragenen Marken Schutz.
Singapur wendet die Nizza-Klassifikation an und unterteilt Marken in 45 Klassen, darunter 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Der Anmelder muss die Anmeldung nach der Klasse der Waren oder Dienstleistungen vornehmen.
In Singapur sind Wortmarken, Bildmarken, Kombinationen daraus sowie nicht-traditionelle Marken wie Farbmarken, Klangmarken, Geruchsmarken, dreidimensionale Marken, Bewegungsmarken und Verbundmarken eintragungsfähig.
Darüber hinaus anerkennt und schützt Singapur besondere Markenformen wie „Kollektivmarken" und „Zertifizierungsmarken".
Für die Markenanmeldung sind beim IPOS folgende Unterlagen einzureichen:
Das Markenregistrierungsverfahren in Singapur umfasst folgende Schritte:
Die gesamte Dauer des Registrierungsverfahrens beträgt in der Regel sechs bis zwölf Monate, kann sich jedoch aufgrund der Komplexität der Prüfung oder von Widersprüchen verlängern.
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke in Singapur beträgt zehn Jahre und kann nach Ablauf um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag kann vor Ablauf der Schutzdauer eingereicht werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf. Wird die Marke innerhalb der Nachfrist nicht verlängert, erlischt sie vorübergehend. Möchte der Markeninhaber die Marke aufrechterhalten, kann er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Nachfrist die Wiederherstellung beantragen.
Nach dem singapurischen Markengesetz kann jede dritte Person beim IPOS die Löschung einer Marke beantragen, wenn diese in Singapur ununterbrochen fünf Jahre lang nicht tatsächlich genutzt wurde.