Laos

Die Markenregistrierung in Laos erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (Ministry of Science and Technology, MOST). Dabei kann die Anmeldung für eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß dem Nizza-Abkommen erfolgen (obwohl Laos nicht Vertragspartei des Nizza-Abkommens ist, werden dieselben Klassen für die Markenregistrierung verwendet). Der Markenantrag muss sowohl in englischer als auch in laotischer Sprache eingereicht werden.

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Rechtliche Grundlagen

  • Premierministerialerlass Nr. 06/PM über die Markenregistrierung (1995);
  • Verordnung des Premierministers Nr. 466/STEA-PMO über die Markenregistrierung (2002);
  • Dekret Nr. 15/PMO über den Wettbewerb (2004);
  • Gesetz Nr. 01/NA über geistiges Eigentum vom 20. Dezember 2011 (in geänderter Fassung);
  • Präsidialdekret Nr. 054/PO über die Verkündung des geänderten Gesetzes über geistiges Eigentum vom 16. Januar 2012;
  • Zivilprozessordnung (2004);
  • Strafprozessordnung (2004);
  • Strafgesetzbuch (2005);
  • Zollgesetz (2005);
  • Eigentumsgesetz (1990).

Markenanmeldeverfahren

Die Markenregistrierung erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST). Die Anmeldung kann für eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß dem Nizza-Abkommen erfolgen (obwohl Laos nicht Vertragspartei des Nizza-Abkommens ist, werden dieselben Klassen für die Markenregistrierung verwendet). Der Markenantrag muss sowohl in englischer als auch in laotischer Sprache eingereicht werden. Die Markenanmeldung muss folgende Angaben/Unterlagen enthalten:

  • Antrag auf Markenregistrierung;
  • Name und weitere persönliche Daten des Anmelders;
  • Notariell beglaubigte Vollmacht; sofern die Anmeldung durch einen Vertreter erfolgt, müssen dessen Name und Anschrift in Laos angegeben werden;
  • Abbildung oder Muster der Marke;
  • Beschreibung der Waren/Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet/genutzt werden soll;
  • Nachweis der Zahlung der amtlichen Gebühren.

 

In Laos gilt das Erstanmelderprinzip für Marken. Ebenso finden die gleichen Prioritätsanforderungen auf Markenanmeldungen Anwendung. Möchte der Anmelder die Priorität aus einer ausländischen Anmeldung in Anspruch nehmen, muss die nationale Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der ausländischen Anmeldung beim MOST eingereicht werden. Natürliche Personen, juristische Personen oder Organisationen können eine Markenurkunde beantragen. Personen, juristische Personen oder Organisationen mit Wohnsitz im Ausland müssen jedoch durch einen autorisierten Vertreter in Laos (d.h. einen Vertreter für geistiges Eigentum) vertreten werden.

Die Schutzdauer der Marke beträgt zehn Jahre ab Anmeldedatum; nach Ablauf der ersten zehnjährigen Schutzdauer kann die Marke jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung fallen Gebühren an, die im Voraus für zehn Jahre zu entrichten sind.