Die Markenregistrierung in Laos erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (Ministry of Science and Technology, MOST). Dabei kann die Anmeldung für eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß dem Nizza-Abkommen erfolgen (obwohl Laos nicht Vertragspartei des Nizza-Abkommens ist, werden dieselben Klassen für die Markenregistrierung verwendet). Der Markenantrag muss sowohl in englischer als auch in laotischer Sprache eingereicht werden.
Die Markenregistrierung erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST). Die Anmeldung kann für eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß dem Nizza-Abkommen erfolgen (obwohl Laos nicht Vertragspartei des Nizza-Abkommens ist, werden dieselben Klassen für die Markenregistrierung verwendet). Der Markenantrag muss sowohl in englischer als auch in laotischer Sprache eingereicht werden. Die Markenanmeldung muss folgende Angaben/Unterlagen enthalten:
In Laos gilt das Erstanmelderprinzip für Marken. Ebenso finden die gleichen Prioritätsanforderungen auf Markenanmeldungen Anwendung. Möchte der Anmelder die Priorität aus einer ausländischen Anmeldung in Anspruch nehmen, muss die nationale Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der ausländischen Anmeldung beim MOST eingereicht werden. Natürliche Personen, juristische Personen oder Organisationen können eine Markenurkunde beantragen. Personen, juristische Personen oder Organisationen mit Wohnsitz im Ausland müssen jedoch durch einen autorisierten Vertreter in Laos (d.h. einen Vertreter für geistiges Eigentum) vertreten werden.
Die Schutzdauer der Marke beträgt zehn Jahre ab Anmeldedatum; nach Ablauf der ersten zehnjährigen Schutzdauer kann die Marke jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung fallen Gebühren an, die im Voraus für zehn Jahre zu entrichten sind.