Kuwait

Die Amtssprache des kuwaitischen Patentamts ist Arabisch. Kuwait lässt keine Mehrklassenanmeldungen zu; für jede Klasse muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden.

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Klassifikation

Kuwait folgt der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Markenregistrierung gemäß dem Nizza-Abkommen. Alkoholische Getränke der Klassen 32 und 33 sowie Schweinefleischwaren der Klasse 29 sind vom Markenschutz ausgeschlossen. Klasse 33 wurde vollständig abgeschafft, während die internationale Klasse 34 für Tabakwaren wiederhergestellt wurde. Für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ist ein gesonderter Antrag einzureichen.

Unionspriorität

Kuwait ist Vertragspartei der Pariser Verbandsübereinkunft und anderer einschlägiger internationaler Abkommen. Hat der Anmelder bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft eine Markenanmeldung eingereicht, kann er innerhalb von sechs Monaten dieselbe Marke in Kuwait anmelden und die Priorität in Anspruch nehmen – das Datum der Erstanmeldung gilt als Anmeldedatum.

Prüfungsverfahren

Nach Einreichung der Markenanmeldung wird diese auf ihre Eintragungsfähigkeit geprüft. Wird die Marke vom Markenamt zurückgewiesen, kann der Anmelder innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung der amtlichen Entscheidung beim Gericht Berufung einlegen. Die vom Markenamt zugelassenen Markenanmeldungen werden auf der offiziellen Website des Amtes veröffentlicht. Jede betroffene Person kann innerhalb von 60 Tagen Widerspruch einlegen. Die Widerspruchserklärung ist innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung der entsprechenden Mitteilung auf der offiziellen Website des Markenamtes beim Markenamt einzureichen.

Der Widersprechende ist verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen eine Gegendarstellung einzureichen, um die Aufrechterhaltung der Markenanmeldung zu gewährleisten. Alle mit Widersprüchen belegten Markenanmeldungen bleiben bis zur Entscheidung des Markenamtes, zu einem Urteil eines Gerichts zugunsten einer der Parteien oder bis zu einer gütlichen Einigung der Parteien anhängig. Wird kein Widerspruch eingelegt, wird die entsprechende elektronische Eintragungsurkunde auf der offiziellen Website des Markenamtes erteilt.

Widerspruch

Die Widerspruchsfrist gegen die Veröffentlichung einer Marke in Kuwait beträgt 60 Tage.

Schutzdauer und Verlängerung

Die Schutzdauer der Marke beträgt zehn Jahre ab Anmeldedatum; der Verlängerungsantrag kann innerhalb des letzten Jahres der Schutzdauer gestellt werden. Die Verlängerungsdauer beträgt zehn Jahre.

Das Markengesetz sieht eine Nachfrist von sechs Monaten für die verspätete Verlängerung der Marke vor, jedoch ist für die verspätete Verlängerung ein Zuschlag zu entrichten.