Das kasachische Markenamt ist die zentrale Behörde für Markenangelegenheiten; die Amtssprache ist Kasachisch. Die Markenregistrierung in Kasachstan folgt dem Erstanmelderprinzip, jedoch kann das Markenrecht unter bestimmten Umständen auch durch „vorherige Benutzung" in Anspruch genommen werden. Kasachstan ist Vertragspartei internationaler Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere des TRIPS-Übereinkommens, der Pariser Verbandsübereinkunft, des Nizza-Abkommens und des WIPO-Übereinkommens, sowie Mitglied des Madrider Abkommens und des Madrider Protokolls. Die Markenregistrierung kann daher entweder über eine nationale Einzelanmeldung oder über die internationale Registrierung nach dem Madrider System erfolgen.
Das Verfahren zur Markenanmeldung in Kasachstan umfasst im Wesentlichen folgende Schritte: Anmeldung – Eingang – Bekanntmachung – Prüfung – Eintragung – Erteilung – Bekanntmachung. Das kasachische Markenamt führt etwa einen Monat nach Einreichung der Anmeldung die formelle Prüfung durch. Nach erfolgreicher formeller Prüfung wird die Marke veröffentlicht. Betroffene Personen können vom Tag der Bekanntmachung bis zum Abschluss der materiellen Prüfung schriftlich Einwendungen erheben. Besteht die Prüfung, wird die Marke zur Eintragung zugelassen und die Eintragungsurkunde erteilt; besteht die Prüfung nicht, erlässt der Prüfer einen Zurückweisungsbescheid, auf den der Anmelder innerhalb der darin gesetzten Frist reagieren muss. Bei reibungslosem Verlauf beträgt die Dauer der Markenregistrierung in Kasachstan etwa ein Jahr.
Derzeit besteht in Kasachstan kein umfassendes Widerspruchsverfahren, jedoch kann während des Prüfungsverfahrens jede Person Einwendungen gegen die Markeneintragung erheben. Nach Eintragung der Marke kann jede Person, die sich durch die eingetragene Marke in eigenen Rechten verletzt sieht, die Nichtigerklärung oder Löschung der Marke beantragen.
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke in Kasachstan beträgt zehn Jahre ab Anmeldedatum. Der Verlängerungsantrag kann innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten. Die Verlängerungsdauer beträgt jeweils zehn Jahre. Eine Wiederherstellung der Marke nach Ablauf der Nachfrist ist nicht möglich.
Eine Löschung oder Nichtigerklärung der Marke nach der Eintragung kann insbesondere aus folgenden Gründen beantragt werden:
Wird die eingetragene Marke in Kasachstan ununterbrochen drei Jahre lang nicht tatsächlich genutzt, kann jede Person die Löschung beantragen; höhere Gewalt bleibt unberührt.