Die geltenden markenrechtlichen Vorschriften Israels basieren im Wesentlichen auf der Markenverordnung (Trade Marks Ordinance) vom 15. Mai 1972. Das Patentamt beim israelischen Justizministerium (Israel Patent Office) ist die zuständige Behörde für Markenangelegenheiten und gleichzeitig zuständig für Patente, geografische Angaben und andere Angelegenheiten des geistigen Eigentums. Die Amtssprachen sind Hebräisch und Arabisch. Markenrechte können durch Eintragung oder durch Benutzung erworben werden. Die Eintragung ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch zur Verbesserung des Schutzes und zur Erleichterung der Verlängerung empfohlen. Israel folgt dem Erstbenutzerprinzip; langjährig benutzte und notorisch bekannte nicht eingetragene Marken können im Hinblick auf den Rechtsschutz von Vorteil sein.
Israel ist Vertragspartei des TRIPS-Übereinkommens, der Pariser Verbandsübereinkunft, des WIPO-Übereinkommens und des Nizza-Abkommens sowie Mitglied des Madrider Protokolls. Die Marke kann entweder über eine nationale Einzelanmeldung oder über die internationale Registrierung nach dem Madrider System eingetragen werden.
Das israelische Markenamt wendet die Nizza-Klassifikation für die Beschreibung von Waren und Dienstleistungen an und lässt Mehrklassenanmeldungen zu. Eintragungsfähige Markenbestandteile sind: Wörter, Namen, Bildzeichen, Zahlen, Slogans, Farbkombinationen, dreidimensionale Kennzeichen und Gerüche.
Anmelder, die nicht in Israel ansässig sind, müssen einen örtlich zugelassenen Vertreter beauftragen. Die für die Markenanmeldung erforderlichen Mindestunterlagen sind:
Abbildung der Marke;
Konkrete Waren-/Dienstleistungsverzeichnisse;
Name und Anschrift des Anmelders;
Vollmacht;
Bei Inanspruchnahme der Priorität: Prioritätsnachweis sowie eine Übersetzung.
Das Verfahren umfasst folgende Schritte: Anmeldung – Eingang – Prüfung – Bekanntmachung – Eintragung – Erteilung.
Nach Einreichung der Anmeldung führt das Amt zunächst eine formelle Prüfung durch, die sich im Wesentlichen auf die Prüfung der Anmeldeerfordernisse und der Klassifikation erstreckt; dieser Schritt dauert in der Regel etwa einen Monat. Nach der formellen Prüfung wird die Marke einer materiellen Prüfung unterzogen, die in der Regel etwa drei bis fünf Monate dauert (einschließlich der Kollisionsprüfung). Besteht die Prüfung, wird die Marke veröffentlicht; besteht die Prüfung nicht, erlässt das Amt einen Zurückweisungsbescheid, auf den der Anmelder innerhalb der darin gesetzten Frist reagieren muss.
Die Schutzdauer einer Marke in Israel beträgt zehn Jahre ab Anmeldedatum. Der Verlängerungsantrag kann innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten. Die Verlängerungsdauer beträgt jeweils zehn Jahre.
Eine Löschung oder Nichtigerklärung der Marke nach der Eintragung kann insbesondere auf folgende Bestimmungen des israelischen Gesetzes Nr. 22362 von 1980 gestützt werden:
§ 39: Verstößt die Marke gegen die §§ 7–11 des Gesetzes (z.B. fehlende Unterscheidungskraft, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder unlauterer Wettbewerb), muss der Löschungsantrag innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung gestellt werden; bei bösgläubiger Anmeldung kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
§ 41: Wird die eingetragene Marke in Israel ununterbrochen drei Jahre lang nicht tatsächlich genutzt, kann jede betroffene Person die Löschung beantragen (höhere Gewalt bleibt unberührt).
Der Antragsgegner kann zur Abwehr eines auf „Nichtbenutzung" gestützten Löschungsantrags insbesondere folgende Beweismittel vorlegen: