Indien

Das Indische Markengesetz von 1999 (Trade Marks Act, 1999) bezweckt die Registrierung von Marken, die in Indien angemeldet werden, den verbesserten Schutz von Marken für Produkte und Dienstleistungen sowie die Verhinderung betrügerischer Markennutzung. Nach diesem Gesetz ist eine Marke ein Zeichen, das grafisch darstellbar ist und geeignet ist, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Markenregistrierungsbehörde beim Amt für Patente, Designs und Marken (Controller General of Patents, Designs and Trade Marks) ist die zuständige Verwaltungsbehörde für Markenangelegenheiten. Sie hat ihren Hauptsitz in Mumbai und unterhält Außenstellen in Ahmedabad, Chennai, Neu-Delhi und Kolkata. Nach Indiens Beitritt zum Madrider Protokoll wurde in der Hauptverwaltung in Mumbai eine Internationale Registrierungsstelle eingerichtet.

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Nicht eintragungsfähige Zeichen

Eine Marke muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine älteren Rechte wie etwa Urheberrechte verletzen. Sie darf in der angemeldeten Waren- oder Dienstleistungsklasse nicht mit einer bereits eingetragenen Marke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich sein. Ist ein Zeichen mit einer notorisch bekannten Marke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich, kann es in keiner Waren- oder Dienstleistungsklasse als Marke eingetragen werden.

Schutzdauer eingetragener Marken

Die Schutzdauer einer in Indien eingetragenen Marke beträgt zehn Jahre ab Eintragungsdatum und kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der Schutzdauer besteht eine Nachfrist von sechs Monaten. Innerhalb von weiteren sechs Monaten nach der Nachfrist kann die Wiederherstellung der Marke beantragt werden.

Anmeldewege

Es gibt zwei Wege, um eine in Indien gültige Markeneintragung zu erlangen:

  • Direkte Anmeldung beim Markenregister (TMR);
  • Internationale Registrierung nach dem Madrider System mit Bestimmung Indiens.

 

Gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft kann der Anmelder, der innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Markenanmeldung in China dieselbe Marke erneut beim TMR anmeldet, Priorität in Anspruch nehmen.

Verfahren der direkten Markenanmeldung beim TMR

Die Anmeldeunterlagen können in Hindi oder Englisch verfasst werden. Das grundlegende Anmeldeverfahren umfasst:

Einreichung des Antrags

Prüfung

Die Prüfung der Markenanmeldung wird zentral in der Hauptverwaltung des TMR in Mumbai durchgeführt. Der Prüfer prüft, ob das angemeldete Zeichen geeignet ist, die Produkte oder Dienstleistungen des Anmelders zu unterscheiden, ob es nach geltendem Recht von der Eintragung ausgeschlossen ist und ob es mit einer bereits eingetragenen älteren Marke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist, so dass Verwechslungs- oder Täuschungsgefahr besteht.

Stellt der Prüfer Zurückweisungsgründe fest, übermittelt er das Prüfungsergebnis an das zuständige Außenstellenbüro, das den Anmelder benachrichtigt. Der Anmelder kann seine Anmeldung nach Erhalt des Zurückweisungsbescheids korrigieren. Die Entscheidung darüber, ob die korrigierte Anmeldung den markenrechtlichen Anforderungen entspricht, obliegt den regionalen Büros.

Werden die vom Prüfer aufgeworfenen Probleme nicht behoben, wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Bekanntmachung und Widerspruch

Stellt der Prüfer keine Zurückweisungsgründe fest oder werden diese behoben, veröffentlicht der TMR die Anmeldung in seinem Markenblatt.
Innerhalb von vier Monaten ab Veröffentlichung kann jede Person Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen.
Das Markenregister übermittelt dem Anmelder eine Kopie der Widerspruchsschrift; der Anmelder muss innerhalb von zwei Monaten eine Gegendarstellung einreichen, andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Die Gegendarstellung wird dem Widersprechenden zugestellt; danach können beide Parteien Beweismittel vorlegen. Nach Abschluss des Beweisverfahrens führt das Register eine Anhörung durch, in der der Anhörungsbeamte eine Entscheidung trifft.

Eintragung

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Marke eingetragen, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde oder dieser unbegründet war. Der Anmeldetag gilt als Eintragungsdatum der Marke.

Rechtsmittel

Der Anmelder kann gegen die Entscheidung des IPO beim Geistiges-Eigentum-Berufungsausschuss (Intellectual Property Appellate Board, IPAB) Berufung einlegen.
Der IPAB wurde 2003 errichtet und ist zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen in Marken-, Patent- und Geschmacksmusterangelegenheiten. Der IPAB unterhält Berufungsstellen in Chennai, Ahmedabad, Neu-Delhi, Mumbai und Kolkata.