Zypern

Das zyprische Markensystem basiert im Wesentlichen auf dem Markengesetz (Kapitel 268) und folgt den internationalen Abkommen, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft, dem TRIPS-Übereinkommen und dem Nizza-Abkommen. Am 12. Juni 2020 verabschiedete Zypern die Novelle des Markengesetzes, mit der die EU-Markenrichtlinie 2015 in nationales Recht umgesetzt wurde, um den Anforderungen des modernen Geschäftsverkehrs gerecht zu werden.

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Anforderungen an die Markenanmeldung

Eintragungsfähige Elemente

Eintragungsfähig sind Wortmarken, Bildzeichen, Buchstaben, Zahlen, Farben, Formen, Klänge, Bewegungsmarken und andere nicht-traditionelle Markenformen.

Klassifikation

Es wird die Nizza-Klassifikation angewandt; die Waren und Dienstleistungen sind in den entsprechenden Klassen (insgesamt 45 Klassen) genau zu bezeichnen.

Anmeldeunterlagen

  • Identitätsnachweis des Anmelders (Personalausweis/Reisepass oder Gesellschaftsgründungsurkunde);
  • Abbildung der Marke (bei nicht-traditionellen Marken ist eine genaue Beschreibung erforderlich, z.B. bei Klängen eine Audiodatei);
  • Verzeichnis der Waren-/Dienstleistungsklassen;
  • Prioritätsnachweis (sofern Priorität beansprucht wird, innerhalb von sechs Monaten nach der Erstanmeldung vorzulegen).

 

Vertretung

Anmelder, die nicht in Zypern ansässig sind, müssen den Antrag über einen örtlich zugelassenen Rechtsanwalt stellen; hierfür sind das Formular TM2 sowie eine Vollmacht erforderlich.

Markenanmeldeverfahren

Markenrecherche: Prüfung auf kollidierende ältere Marken über die Datenbank des Amtes für geistiges Eigentum Zyperns (Cyprus Intellectual Property Office, CIPR).

Einreichung des Antrags: Einreichung über das Online-System des CIPR und Entrichtung der Gebühren (Grundgebühr ca. 850 € pro Klasse).

Prüfungsphase:

Formelle Prüfung (1–2 Wochen): Prüfung der Vollständigkeit und formalen Korrektheit der Unterlagen;
Materielle Prüfung (3–6 Monate): Prüfung der Unterscheidungskraft und etwaiger Kollisionen mit älteren Rechten.

Bekanntmachung und Widerspruch: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke für drei Monate veröffentlicht; Dritte können Widerspruch einlegen. Bei begründetem Widerspruch ist eine Einigung oder eine Änderung der Marke erforderlich.

Eintragung: Wird kein Widerspruch eingelegt oder ist dieser unbegründet, wird die Eintragungsurkunde erteilt (nach etwa ein bis zwei Monaten). Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Anmeldedatum.

Markenaufrechterhaltung

Benutzungspflicht

Wird die Marke nach ihrer Eintragung ununterbrochen fünf Jahre lang nicht tatsächlich in Zypern benutzt, kann sie gelöscht werden. Nutzungsnachweise (wie Verkaufsunterlagen, Werbematerialien) sind aufzubewahren.

Verlängerungsverfahren

Der Verlängerungsantrag kann innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden; es besteht eine Nachfrist von sechs Monaten. Die Verlängerungsgebühr beträgt etwa 850 € pro Klasse.

Änderungen und Übertragung

Änderungen oder Übertragungen sind beim CIPR zu beantragen; die entsprechenden Gebühren sind zu entrichten.