China hat ein vergleichsweise ausgereiftes Rechtssystem für Geistiges Eigentum aufgebaut, das die Hauptbereiche Patente, Marken, Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse abdeckt.In den letzten Jahren ist die zentrale Stellung des Geistigen Eigentums bei geschäftlichen Aktivitäten im Zuge von technologischer Innovation und digitaler Wirtschaft zunehmend in den Vordergrund getreten.Die chinesische Regierung verstärkt kontinuierlich die Rechtsdurchsetzung, optimiert die Gerichtsmechanismen und fördert die Angleichung der IP-Schutzstandards an internationale Standards, um Rechteinhabern ein transparenteres, effizienteres und gerechteres Schutzumfeld zu bieten.
Das chinesische Markensystem ist ein wichtiger Bestandteil des chinesischen IP-Rechtssystems, dessen Hauptziel der Schutz von Markenrechten, die Förderung fairen Wettbewerbs und die Wahrung der rechtmäßigen Interessen der Verbraucher ist.
Die wichtigste Rechtsgrundlage des chinesischen Markensystems ist das „Markengesetz der Volksrepublik China“ (im Folgenden „Markengesetz“) sowie dessen Durchführungsverordnungen.Das Markengesetz wurde erstmals 1982 verkündet und mehrfach überarbeitet; die jüngste Änderung wurde 2019 abgeschlossen, um den Anforderungen der in- und ausländischen Wirtschaftsentwicklung gerecht zu werden.
Die zuständige Behörde ist das Markenamt des Staatlichen Amts für Geistiges Eigentum der VR China (CNIPA), das für die Registrierung, Prüfung, Verwaltung und Streitbeilegung von Marken verantwortlich ist.
China ist Mitgliedstaat mehrerer internationaler IP-Verträge, die den rechtlichen Rahmen und Kooperationsmechanismen für den internationalen Markenschutz bieten.Dazu gehören vor allem:
Registrierungsprinzip
Gemäß Artikel 3 des chinesischen Markengesetzes gilt: „Marken, deren Registrierung durch das Markenamt genehmigt wurde, sind eingetragene Marken. Der Markeninhaber genießt das exklusive Recht zur Nutzung der Marke, das gesetzlich geschützt ist.“ Nicht eingetragene Marken genießen keinen gesetzlichen Schutz, es sei denn, sie werden in bestimmten Fällen als Bekannte Marke anerkannt.Inhaber eingetragener Marken können Verletzungsklagen gegen die unbefugte Nutzung ihrer Marke erheben und Entschädigung fordern.Falls Dritte bösartig identische oder ähnliche Marken registrieren, hat der ursprüngliche Markeninhaber das Recht, innerhalb der Bekanntmachungsfrist Widerspruch einzulegen.Gegen Handlungen der bösartigen Registrierung wird auf Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vorgegangen.
First-to-file-Prinzip (Antragspriorität)
Gemäß Artikel 30 des chinesischen Markengesetzes wird bei zwei oder mehr Antragstellern, die die Registrierung identischer oder ähnlicher Marken für gleiche oder gleichartige Waren beantragen, die zuerst angemeldete Marke vorläufig geprüft und bekannt gemacht.Dieses Prinzip zielt darauf ab, den Markeninhaber zu schützen, der den Antrag zuerst gestellt hat, und Konflikte bei Markenrechten zu vermeiden.
China wendet die Nizza-Klassifikation an und unterteilt Marken in 45 Klassen, wovon 34 Warenmarken und 11 Dienstleistungsmarken sind.Antragsteller müssen den Antrag basierend auf den spezifischen Klassen der Waren oder Dienstleistungen einreichen.
Jedes Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen einer natürlichen Person, juristischen Person oder anderen Organisation von denen anderer zu unterscheiden, einschließlich Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, dreidimensionaler Zeichen, Farbkombinationen und Töne sowie Kombinationen der genannten Elemente, kann als Marke zur Registrierung angemeldet werden.Zudem werden auch spezielle Marken wie Gewährleistungsmarken und Kollektivmarken durch das chinesische Markengesetz geschützt.
Bei einem reibungslosen Verlauf dauert es etwa 12 bis 18 Monate vom Eingang des Antrags beim Markenamt bis zur Genehmigung der Markenregistrierung.Davon entfallen in der Regel etwa 9 bis 12 Monate auf den Zeitraum von der Einreichung des Antrags bis zum Erlass der vorläufigen Prüfungsbekanntmachung; die Bekanntmachungsfrist beträgt 3 Monate, und das Registrierungszertifikat wird etwa 1 bis 2 Monate nach Ende der Bekanntmachungsfrist ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer einer eingetragenen Marke beträgt 10 Jahre; nach Ablauf kann eine Verlängerung beantragt werden, wobei jede Verlängerung für weitere 10 Jahre gilt.Der Verlängerungsantrag muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Marke eingereicht werden; es gibt eine Nachfrist von 6 Monaten.Marken, die bis zum Ende der Nachfrist nicht verlängert wurden, erlöschen; die Markenrechte können nicht wiederhergestellt werden.
Wenn eine eingetragene Marke über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren durch den Markeninhaber oder dessen Lizenznehmer in China nicht offiziell für die registrierten Waren oder Dienstleistungen benutzt wurde, ist jedermann berechtigt, die Löschung der Markenregistrierung zu beantragen.