Die geltenden markenrechtlichen Vorschriften Afghanistans basieren im Wesentlichen auf dem Markengesetz (Trademark Law), das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist. Die Zentrale Behörde für Handelsregister und geistiges Eigentum Afghanistans (Afghanistan Central Business Registry and Intellectual Property Office) ist die zuständige Behörde für Markenangelegenheiten; die Amtssprache ist Paschtu. Das ausschließliche Markenrecht wird durch Registrierung erworben. Die Markenregistrierung ist zwar nicht verpflichtend, jedoch für den Schutz oder die Verlängerung einer Marke erforderlich. Die Markenregistrierung in Afghanistan folgt dem Erstanmelderprinzip, jedoch kann das Markenrecht unter bestimmten Umständen auch durch „vorherige Benutzung" in Anspruch genommen werden.
Afghanistan ist Vertragspartei internationaler Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere der Pariser Verbandsübereinkunft und des WIPO-Übereinkommens, sowie Mitglied des Madrider Protokolls. Die Markenregistrierung kann daher entweder über eine nationale Einzelanmeldung oder über die internationale Registrierung nach dem Madrider System erfolgen.