Welche Gebührenmodelle hat Chang Tsi & Partners?

Es gibt hauptsächlich vier Arten, die je nach Art der Tätigkeit ausgewählt werden. Erstens, Festpreis – anwendbar auf standardisierte Verfahren wie Markenregistrierung, Patentanmeldung, Urheberrechtsregistrierung und Zollerfassung, mit vorheriger Bestätigung des Angebots. Zweitens, meilensteinbasierte Gebühren – anwendbar auf mehrstufige Fälle, wie z. B. abschnittsweise Abrechnung bei Patentanmeldung, Beantwortung von Prüfungsbescheiden und Registrierung der Erteilung. Drittens, Zeithonorar – anwendbar auf Rechtsstreitigkeiten, Nichtigkeitsverfahren, komplexe Transaktionen und spezielle Beratungen, abgerechnet nach gestaffelten Stundensätzen für Partner, Rechtsanwälte und Anwaltsassistenten. Viertens, jährliche Beratung und laufende Rechtsberatung – anwendbar auf Unternehmenskunden mit kontinuierlichem Bedarf. Amtsgebühren und Anwaltshonorare werden getrennt ausgewiesen, wobei die Amtsgebühren nach den geltenden Gebührenstandards des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum genau abgerechnet werden. Die konkrete Gebührentabelle kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.