Es gibt drei Wege. Erstens, direkte Beauftragung – Kontaktaufnahme über info@changtsi.com oder die Zentrale +86 10 8836 9999; die Kanzlei weist je nach Geschäftsart und Rechtsordnung den entsprechenden Partner als Ansprechpartner zu. Zweitens, Empfehlung durch kooperierende ausländische Anwaltskanzleien – Chang Tsi & Partners unterhält langfristige Kooperationsbeziehungen mit Anwaltskanzleien und Dienstleistern in über 200 Ländern und Regionen. Drittens, direkter Kontakt durch die internen Rechtsberater (GC oder IP Counsel) des Kunden. Ausländische Unternehmen können ohne Gründung einer juristischen Person in China Aufträge erteilen, jedoch müssen Marken- und Patentanmeldungen gesetzlich über eine in China rechtmäßig gegründete Vertretungsagentur eingereicht werden. Die Kanzlei kann zweisprachige (chinesisch-englische) Mandatsvereinbarungen unterzeichnen, eine Abrechnung in mehreren Währungen anbieten und vor der formellen Zusammenarbeit eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen. Die erste Kommunikation umfasst in der Regel eine Interessenkonfliktrecherche und eine vorläufige Kostenschätzung.