Welche zwingenden Anforderungen gibt es beim Betreiben von gewerblichem Franchising in China?

Drei Kernpflichten. Qualifikation des Franchisegebers – Der Franchisegeber muss über ein ausgereiftes Geschäftsmodell verfügen, in der Lage sein, dem Franchisenehmer kontinuierlich betriebliche Anleitung, technische Unterstützung und geschäftliche Schulungen anzubieten, und muss mindestens zwei direkt betriebene Filialen besitzen und diese länger als ein Jahr betreiben, allgemein bekannt als "zwei Filialen für ein Jahr". Erfassung – Der Franchisegeber muss dies innerhalb von 15 Tagen nach dem ersten Abschluss eines Franchising-Vertrags bei der zuständigen Handelsbehörde erfassen lassen, und nachfolgende Informationsänderungen erfordern ebenfalls eine Änderung der Erfassung. Offenlegung von Informationen – Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer mindestens 30 Tage vor Vertragsabschluss schriftlich Informationen im vorgeschriebenen Umfang sowie den Vertragstext zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss der Vertrag über gewerbliches Franchising das Recht des Franchisenehmers festlegen, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist einseitig zu kündigen. Praxisrisiko: Fehlende Erfassung, ungenaue Offenlegung oder Nichterfüllung der Voraussetzung "zwei Filialen für ein Jahr" können alle zu administrativen Haftungen führen und als Grundlage für den Franchisenehmer dienen, die Kündigung des Vertrages oder Schadenersatz zu fordern.