Sie müssen im Liquidationsverfahren aktiv behandelt werden, da sonst ein Rechtsvakuum entsteht. Auflösungsliquidation – Die Liquidationsgruppe sollte eine vollständige Inventur des gesamten geistigen Eigentums durchführen; Unbehandelte Marken können nach der Abmeldung des Unternehmens wegen Nichtexistenz des Rechtssubjekts auf Löschung beantragt werden oder mangels Verlängerung erlöschen, während Patente mangels Zahlung der Jahresgebühr erlöschen. Es wird empfohlen, die Übertragung oder klare Nachfolgeregelungen vor der Abmeldung abzuschließen. Insolvenzliquidation und Restrukturierung – Das geistige Eigentum gehört zum Vermögen des Schuldners und wird vom Verwalter gemäß dem Gesetz behandelt; Der Fortbestand geschlossener Lizenzverträge, das Recht auf fortgesetzte Nutzung durch den Lizenznehmer sowie die Nachfolge in laufenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren müssen im Einzelfall geklärt werden. Spaltung und Fusion – Die Rechtsnachfolge sollte synchron mit der Änderungsregistrierung der Inhaber von Marken und Patenten abgewickelt werden, andernfalls wird es Diskrepanzen zwischen dem registrierten und dem tatsächlichen Rechteinhaber geben, was die spätere Rechtsdurchsetzung und Transaktionen beeinträchtigt. Praxishinweis: Es wird empfohlen, Kernmarken vor Beginn der Liquidation an fortbestehende oder verbundene Rechtssubjekte zu übertragen und die Genehmigungsbekanntmachung abzuschließen, um eine Pattsituation zu vermeiden, in der nach der Abmeldung keine Übertragung mehr abgewickelt werden kann.