Obwohl dieser Bericht keine endgültige rechtliche Bindungswirkung hat, besitzt er in der Praxis einen wichtigen Referenzwert, was sich insbesondere in den folgenden drei Aspekten widerspiegelt. Erstens, Beurteilung der Aussetzung von Rechtsstreitigkeiten – wenn der beschuldigte Verletzer Nichtigkeit beantragt, ist das Fazit des Bewertungsberichts ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, ob das Gericht die Verletzungsklage aussetzt. Zweitens erfordern Plattformbeschwerde, behördliche Entscheidung, Zivilklage, Zollerfassung usw. die Einreichung des Patentbewertungsberichts, um zu beweisen, dass das fragliche Patent eine gewisse Stabilität aufweist. Drittens, Selbstbewertung vor der Rechtsdurchsetzung – wenn der Bericht auf das Vorhandensein eines Standes der Technik hinweist, kann vermieden werden, auf der Grundlage eines Rechts mit unzureichender Stabilität eine Rechtsdurchsetzung einzuleiten und eine Widerklage zu riskieren. Daher wird empfohlen, dass der Rechteinhaber vor Einleitung von Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung so früh wie möglich einen Patentbewertungsbericht beantragt, um die Stabilität des Patents im Voraus zu bewerten und ausreichendes Beweismaterial für Rechte für nachfolgende Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung vorzubereiten.