Geschmacksmusterpatent – Der Erwerb ist relativ schnell, der Schutzumfang wird durch Bilder bestimmt, die Beweislast ist gering, die Effizienz der Rechtsdurchsetzung ist hoch und die Methoden der Rechtsdurchsetzung sind vielfältig, jedoch kann es nach Ablauf der fünfzehnjährigen Schutzdauer nicht verlängert werden.
Urheberrecht – Es entsteht mit der Fertigstellung des Werkes und erfordert keine Registrierung, jedoch wird verlangt, dass das Werk Originalität besitzt und ein Kunstwerk darstellt; reine industrielle Produktformen lassen sich in der Regel schwer als Kunstwerke anerkennen, und bei der Rechtsdurchsetzung muss der Zeitpunkt der Schaffung sowie die Zugangsmöglichkeit der verletzenden Partei bewiesen werden. Das Aufmachungsrecht erfordert keine Registrierung, entsteht allmählich im Laufe der kontinuierlichen Geschäftstätigkeit und muss durch ein gerichtliches Verfahren vom Gericht im Einzelfall anerkannt werden; seine Kernschwierigkeit liegt in der hohen Beweislast: Der Rechteinhaber muss beweisen, dass die Produktaufmachung eine deutliche Unterscheidungskraft besitzt, eine gewisse Marktwirkung entfaltet hat und ausreicht, um Verwirrung zu stiften.
Dreidimensionale Marke – Sie kann unbegrenzt verlängert werden, erfordert jedoch den Nachweis, dass die Form Unterscheidungskraft besitzt oder durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat; Formen, die sich lediglich aus der Natur der Ware selbst ergeben, Formen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind, und Formen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen, dürfen nicht registriert werden, was die Registrierung sehr schwierig macht. Eine gängige Kombinationsstrategie ist: Vor der Markteinführung des Produkts zuerst ein Geschmacksmuster anmelden, um gesicherte Rechte zu erhalten, und gleichzeitig eine Urheberrechtsregistrierung durchführen, um den Zeitpunkt der Schaffung festzuhalten; Sobald die Produktform durch langfristige Benutzung einen Wiedererkennungswert angesammelt hat, in einem Fall ein Aufmachungsrecht etablieren; Sobald die Unterscheidungskraft der Form vollständig bestätigt ist, eine dreidimensionale Marke anmelden, um den Schutz fortzusetzen.