Können Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums in China durch Mediation oder Schiedsverfahren beigelegt werden?

Ja, aber der Anwendungsbereich hat Grenzen. Mediation – Sie kann durch vom Gericht beauftragte oder delegierte Mediation, von Verwaltungsbehörden geleitete Mediation sowie durch kommerzielle Mediationsorganisationen erfolgen; Für die getroffene Mediationsvereinbarung kann nach dem Gesetz eine gerichtliche Bestätigung beantragt werden, um Vollstreckbarkeit zu erlangen. Die Mediation ist in den folgenden Situationen deutlich effizienter: Beide Parteien haben eine laufende Geschäftsbeziehung, die aufrechterhalten werden muss; Der Schwerpunkt des Streits liegt bei den Lizenzbedingungen und den Gebühren, nicht bei der Gültigkeit der Rechte; Es sind mehrere Fälle an verschiedenen Orten beteiligt, die in einem Paket gelöst werden müssen. Schiedsverfahren – Vertragsstreitigkeiten über geistiges Eigentum können einem Schiedsverfahren unterzogen werden; jedoch gehören Streitigkeiten über die Gültigkeit von Rechten (z. B. ob ein Patent für nichtig erklärt werden sollte, ob eine Marke gelöscht werden sollte) in den Bereich der administrativen Rechtsbestätigung und sind nicht schiedsfähig; dies ist die am häufigsten übersehene Grenze bei der Formulierung von Streitbeilegungsklauseln. Praxisempfehlung: In grenzüberschreitenden Lizenzverträgen sollten Schiedsinstitution, Schiedsort, anwendbares Recht und Sprache klar festgelegt werden, und es sollten verbindende Vorkehrungen getroffen werden, dass Vertragsstreitigkeiten dem Schiedsverfahren unterliegen, während die Gültigkeit der Rechte separat in Verwaltungsverfahren verhandelt wird.