Der erste Schritt ist nicht, zu antworten, sondern den Status und die Stabilität der Rechte der Gegenseite zu überprüfen. In der Praxis weisen die Rechte, auf denen ein erheblicher Teil der Abmahnungen basiert, Mängel auf: Marken könnten sich im Widerspruchs-, Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung befinden oder aufgrund von Nichtbenutzung für drei aufeinanderfolgende Jahre vor der Löschung stehen; Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterpatente wurden nicht auf Erfinderische Tätigkeit in einer Sachprüfung geprüft; ihre Stabilität ist in der Regel geringer als die von Erfindungspatenten. Empfohlen wird ein Vorgehen in vier Schritten: Erstens, den rechtlichen Status der Rechte überprüfen – ob der Rechteinhaber qualifiziert ist, ob die Rechte noch gültig sind und ob Jahresgebühren und Verlängerungen ordnungsgemäß sind. Zweitens, einen vorläufigen Verletzungsvergleich durchführen, während man gleichzeitig sucht, ob Nichtigkeitsgründe oder Raum für den Einwand der Nichtverletzung bestehen (Stand der Technik, Vorbenutzung, Erschöpfung von Rechten, faire Nutzung, etc.). Drittens, den geschäftlichen Zeitpunkt bewerten – bevorstehende Messen, E-Commerce-Aktionen oder Markteinführungen sind oft genau die Gründe, warum die Gegenseite diesen Moment gewählt hat, um Druck auszuüben. Viertens, die Antwortstrategie festlegen – Einwand der Nichtverletzung, Verhandlung einer Lizenz, Erhebung einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung oder Einreichung eines Nichtigkeitsantrags. Besonderer Hinweis: Ein überstürzter Produktionsstopp, die Entfernung von Produkten aus dem Angebot oder eine schriftliche Anerkennung, bevor der Rechtsstatus verifiziert wurde, können in nachfolgenden Verfahren als nachteilige Tatsachen gewertet werden.