Dies muss aus zwei Perspektiven betrachtet werden; die meisten Anleitungen beleuchten nur eine. Als Domain-Registrant – Wenn der Datenschutz aktiviert ist, zeigen öffentliche Abfragen Informationen des Dienstleisters und nicht die eigenen des Registranten, was das Risiko von Spam-Mails, Verkaufsförderung und Datenlecks verringern kann. Als Markeninhaber – Der Datenschutz bildet genau das erste Hindernis für die Rechtsdurchsetzung: Die Unmöglichkeit, die Identität des Beschwerdegegners direkt zu bestimmen, beeinträchtigt die Feststellung des verletzenden Subjekts, die Bestimmung des Empfängers des Anwaltsschreibens und die Benennung des Prozessgegners in Gerichtsverfahren. Mögliche Durchbrüche umfassen: Die Forderung der Offenlegung der Registranteninformationen durch den Registrar mittels eines Streitbeilegungsverfahrens für Domainnamenstreitigkeiten; Das Einholen der Informationen vom Registrar über das Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits; Sowie die Querverifizierung über periphere Hinweise wie Informationen zur Website-Registrierung, Zahlungskanäle und Kontaktinformationen auf der Seite. In den letzten Jahren hat die Verschärfung von Datenschutzregeln die durch öffentliche Abfragen verfügbaren Informationen weiter verringert; dieser Trend ist für Rechteinhaber nachteilig. Praxisempfehlung: Nach Entdeckung einer rechtsverletzenden Domain sollte sofort eine Beweissicherung der Websiteinhalte und der Abfrageergebnisse durchgeführt werden, da sich sowohl Registrierungsinformationen als auch Seiteninhalte jederzeit ändern können.