Es gibt drei; die Erläuterungen ausländischer Registrare decken diese in der Regel nicht ab. Erstens, die Authentifizierung mit echtem Namen der Domain – Wenn Domain-Dienste im chinesischen Territorium angeboten werden, müssen die Domainregistrierungsinformationen wahr, genau und vollständig sein; Domains, deren Authentifizierung mit echtem Namen nicht abgeschlossen ist, können bei der Auflösung pausiert werden. Zweitens, die Website-Registrierung – Wenn der Server der Website in China steht, muss die Website-Registrierung abgeschlossen sein, bevor der Zugang freigeschaltet werden kann; Für das Anbieten kommerzieller Internet-Informationsdienste ist zudem eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Ein Fehlen der Website-Registrierung führt dazu, dass die Domain nicht normal aufgelöst und aufgerufen werden kann; dies ist eines der häufigsten Hindernisse für ausländische Unternehmen beim Eintritt in den chinesischen Markt, und der registrierende Rechtsträger muss ein in China ansässiges Rechtssubjekt sein. Drittens, die Übereinstimmung zwischen der Domain und dem Website-Rechtsträger – Die Erfassungsinformationen, die Informationen zum Registranten der Domain und der tatsächliche Betreiber müssen übereinstimmen; Diskrepanzen beeinträchtigen das Bestehen der Website-Registrierung und führen zu Streitigkeiten bei der späteren Rechtsdurchsetzung und der Feststellung der Verantwortlichkeit. Praxisempfehlung: Planen Sie Domainregistrierung, Authentifizierung mit echtem Namen, das für die Erfassung zuständige Rechtssubjekt und den Inhaber der Markenregistrierung gemeinsam in der Projektstartphase, um ein zersplittertes Szenario zu vermeiden, in dem sich die Marke bei Firma A, die Domain bei Firma B und die Erfassung bei Firma C befindet.