Nein. Die Registrierung einer Domain erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum gemäß der Registrierungsvereinbarung und erzeugt kein ausschließliches Markenrecht; Das exklusive Markenrecht kann nur durch Beantragung beim und Genehmigung der Registrierung durch das Staatliche Amt für geistiges Eigentum erworben werden; ausländische Antragsteller müssen eine rechtmäßig in China ansässige Vertretungsagentur für Marken beauftragen. Die Registrierungsstellen, Prüfungsstandards und Rechtsgrenzen der beiden sind völlig unterschiedlich: Die Domainregistrierung erfolgt in der Regel nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ohne Prüfung auf ältere Rechte, während die Markenregistrierung eine formelle Prüfung und eine Sachprüfung durchlaufen muss. Dies führt zu Risiken in zwei Richtungen. Erstens begründet die vorherige Registrierung einer Domain nicht per se das Recht zur Nutzung dieses Kennzeichens – Wenn der Hauptteil der Domain mit einer älteren, eingetragenen Marke eines anderen identisch oder ihr ähnlich ist und für den Betrieb derselben oder ähnlicher Waren und Dienstleistungen verwendet wird, kann dies dennoch eine Markenverletzung oder unlauteren Wettbewerb darstellen. Zweitens hängt es bei einer Markenbesetzung durch andere hauptsächlich davon ab, ob die eigene Partei ältere Markenrechte besitzt, um diese zurückzugewinnen. Daher ist die richtige Reihenfolge: Zuerst eine Markenrecherche und Registrierungsstrategie durchführen und dann die Domain festlegen.