Jemand anderes hat meine Marke als Domain registriert, wie kann ich sie zurückgewinnen?

Es gibt zwei Wege; in der Regel wird zunächst das Verfahren zur Streitbeilegung bewertet. Verfahren zur Streitbeilegung – Für generische Top-Level-Domains gilt die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP), Beschwerden können bei Einrichtungen wie dem Schieds- und Mediationszentrum der WIPO und dem Asian Domain Name Dispute Resolution Centre eingereicht werden; Für .cn und chinesische Domains gelten die Maßnahmen zur Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten des China Internet Network Information Center. Für eine Beschwerde müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Die beanstandete Domain ist mit dem Namen oder Kennzeichen, an dem der Beschwerdeführer Rechte besitzt, identisch oder verwechslungsfähig ähnlich; Der Beschwerdegegner besitzt keine legitimen Rechte und Interessen an der Domain oder deren wesentlichen Bestandteilen; Der Beschwerdegegner hat die Domain bösartig registriert oder genutzt. Die Entscheidung führt zur Übertragung oder Löschung der Domain und beinhaltet keine Entschädigung. Weg der Klage – Es kann eine Zivilklage wegen Markenverletzung oder unlauterem Wettbewerb eingereicht werden, wobei die Einstellung der Nutzung, die Übertragung der Domain und Entschädigung gefordert werden können; die Dauer ist länger als beim Streitbeilegungsverfahren, jedoch kann eine Entschädigung erwirkt werden. Auswahlempfehlung: Wenn es nur darum geht, die Domain zurückzugewinnen, ist das Verfahren der Streitbeilegung schneller; Geht es mit einer tatsächlichen geschäftlichen Rechtsverletzung einher und der Schaden ist bezifferbar, ist eine Rechtsstreitigkeit angemessener. Zu beachten ist das Risiko des Reverse Domain Name Hijacking – Wenn eine Beschwerde eingereicht wird, obwohl die eigenen Rechte nicht eindeutig Vorrang haben, kann dies als bösartige Beschwerde gewertet werden.