Dies kann über zwei Wege erfolgen, behördliche Verfahren und Zivilklagen: Beantragung der Beilegung von Verletzungsstreitigkeiten beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum oder Einreichung einer Klage bei einem zuständigen Gericht, um die Unterlassung der Verletzung und Entschädigung zu fordern. Drei praktische Schwierigkeiten: Erstens, die Beweisführung – Um die Identität oder wesentliche Ähnlichkeit festzustellen, müssen Reverse Engineering (Chip-Teardown), Extraktion und Abgleich des Layouts durchgeführt werden, was in der Regel professionelle technische Gutachten erfordert, wobei Kosten und Dauer höher sind als bei allgemeinen Verletzungsverfahren; die Beweissicherung sollte so früh wie möglich eingeleitet werden; Zweitens, großer Spielraum für Verteidigungen – Die Vervielfältigung geschützter Layout-Designs zu Zwecken der Bewertung, Analyse, Forschung und Lehre sowie originäre Layout-Designs, die auf dieser Grundlage nach Bewertung und Analyse unabhängig geschaffen wurden (also der Weg des Reverse Engineering), gelten rechtlich nicht als Verletzung; daher muss der Rechteinhaber schwerpunktmäßig nachweisen, dass die beschuldigte Partei das Werk nicht unabhängig geschaffen hat; Drittens, der gutgläubige Dritte – Werden Produkte gutgläubig kommerziell verwertet, gilt dies vor Erhalt einer ausdrücklichen Mitteilung nicht als Verletzung; Nach Erhalt einer ausdrücklichen Mitteilung über das Vorliegen rechtswidrig vervielfältigter Layout-Designs dürfen vorhandene Bestände oder zuvor bestellte Waren weiterhin kommerziell verwertet werden, dem Rechteinhaber muss jedoch eine angemessene Vergütung gezahlt werden.