Drei praktische Schwierigkeiten:
Erstens, die Beweisführung – Um die Identität oder wesentliche Ähnlichkeit festzustellen, müssen Reverse Engineering (Chip-Teardown), Extraktion und Abgleich des Layouts durchgeführt werden, was in der Regel professionelle technische Gutachten erfordert, wobei Kosten und Dauer höher sind als bei allgemeinen Verletzungsverfahren; die Beweissicherung sollte so früh wie möglich eingeleitet werden;
Zweitens, großer Spielraum für Verteidigungen – Die Vervielfältigung geschützter Layout-Designs zu Zwecken der Bewertung, Analyse, Forschung und Lehre sowie originäre Layout-Designs, die auf dieser Grundlage nach Bewertung und Analyse unabhängig geschaffen wurden (also der Weg des Reverse Engineering), gelten rechtlich nicht als Verletzung; daher muss der Rechteinhaber schwerpunktmäßig nachweisen, dass die beschuldigte Partei das Werk nicht unabhängig geschaffen hat;
Drittens, der gutgläubige Dritte – Werden Produkte gutgläubig kommerziell verwertet, gilt dies vor Erhalt einer ausdrücklichen Mitteilung nicht als Verletzung; Nach Erhalt einer ausdrücklichen Mitteilung über das Vorliegen rechtswidrig vervielfältigter Layout-Designs dürfen vorhandene Bestände oder zuvor bestellte Waren weiterhin kommerziell verwertet werden, dem Rechteinhaber muss jedoch eine angemessene Vergütung gezahlt werden.