Drei Arten. Das Erfindungspatent schützt Produkte, Verfahren oder deren verbesserte technische Lösungen, erfordert eine Sachprüfung und hat eine Schutzdauer von zwanzig Jahren. Das Gebrauchsmusterpatent schützt neue technische Lösungen in Bezug auf Form, Struktur oder deren Kombination eines Produkts, die praktisch anwendbar sind; es unterliegt keiner Sachprüfung auf erfinderische Tätigkeit und hat eine Schutzdauer von zehn Jahren. Das Geschmacksmusterpatent schützt neue, ästhetisch ansprechende und gewerblich anwendbare Designs der gesamten Form, eines Teils davon, des Musters oder deren Kombination sowie die Kombination von Farbe mit Form oder Muster eines Produkts; die Schutzdauer beträgt fünfzehn Jahre (anwendbar auf Anmeldungen, die nach dem 1. Juni 2021 eingereicht wurden). Die Schutzdauer aller drei beginnt ab dem Anmeldetag. Auswahltheorie: Erfindungen in den Bereichen Verfahren, Materialrezepturen, Software und Algorithmen können nur als Erfindungspatent angemeldet werden; Für die Verbesserung struktureller Produkte kann die Anmeldestrategie gewählt werden, am selben Tag eine Anmeldung für Erfindung und Gebrauchsmuster einzureichen, um sowohl die Erteilungsgeschwindigkeit als auch die Rechtsbeständigkeit zu berücksichtigen; das Gebrauchsmuster wird aufgrund seiner schnellen Erteilungsgeschwindigkeit zuerst erteilt, und bei der Erteilung des Erfindungspatents wird eines von beiden beibehalten; Für das Erscheinungsbild des Produkts sollte eine kombinierte Schutzstrategie aus Geschmacksmuster, dreidimensionaler Marke und Urheberrecht in Betracht gezogen werden.