Fünf Phasen. Erstens, Einreichung der Anmeldung und Erhalt des Anmeldetags; sofern eine Priorität beansprucht wird, müssen die Prioritätsdokumente fristgerecht eingereicht werden. Zweitens, vorläufige Prüfung, bei der die Form der Dokumente und offensichtliche sachliche Mängel geprüft werden. Drittens, Veröffentlichung – die Veröffentlichung erfolgt nach Ablauf von achtzehn Monaten ab dem Anmeldetag; der Antragsteller kann auch eine vorzeitige Veröffentlichung beantragen. Viertens, Sachprüfung – der Antragsteller muss innerhalb von drei Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag stellen und die Gebühr entrichten, andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen; Während der Sachprüfung kann ein oder können mehrere Prüfungsbescheide empfangen werden. Fünftens, Erteilung – nach erfolgreicher Prüfung wird der Erteilungsbeschluss ausgestellt, und nach Abschluss des Registrierungsverfahrens wird die Urkunde ausgestellt und veröffentlicht. Der gesamte Prozess dauert in der Regel mehr als zwei Jahre. Der Prüfungszeitraum kann durch Wege wie den Patent Prosecution Highway (PPH), lokale Patentvorprüfungsdienste oder beschleunigte Prüfung verkürzt werden.