Was ist der Unterschied zwischen dem Recht auf Neue Pflanzensorten und dem Patentschutz?

Es handelt sich um zwei parallele und sich ergänzende Systeme. Recht auf Neue Pflanzensorten – Der Schutzgegenstand ist die spezifische Sorte. Die überarbeitete neue Verordnung erweitert den Schutzumfang und die Schutzphasen weiter: Der Schutzumfang wird vom Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte auf das Erntegut ausgedehnt, und die Schutzphasen werden von der Produktion, Vermehrung und dem Verkauf auf die Behandlung zum Zwecke der Vermehrung, das Anbieten zum Verkauf, den Import, Export und die Lagerung ausgeweitet; zudem erstreckt sich die Wirkung des Sortenrechts auf im Wesentlichen abgeleitete Sorten (EDV) der geschützten Sorte, auf Sorten, die im Vergleich zur geschützten Sorte keine deutliche Unterscheidbarkeit aufweisen, sowie auf eine weitere Sorte, deren Produktion oder Vermehrung die wiederholte Verwendung der geschützten Sorte zu kommerziellen Zwecken erfordert. Erfindungspatent – Für Pflanzensorten an sich wird in China kein Patentrecht erteilt, jedoch können nicht-biologische Züchtungsverfahren, Gensequenzen und deren Anwendungen, transgene Technologien sowie markergestützte Züchtungsverfahren als Erfindungspatent angemeldet werden. Kombinationsstrategie: Für Sorten mit Handelswert kann die Sorte gleichzeitig durch das Sortenrecht geschützt werden und die Züchtungstechnologie sowie Schlüsselgene durch ein Erfindungspatent; in Kombination mit der Markenstrukturierung zur Sicherung der Identifikationsfunktion der Sortenbezeichnung können die Risiken einer Vermehrungsverletzung und einer technologischen Verletzung abgedeckt werden.