Die Hauptauswirkungen umfassen: Erstens ändert sich der Standard für bösartige Anmeldungen hin zu objektiven Kriterien, das heißt, ohne Nutzungsabsicht und deutlich über den normalen Bedarf der Produktion und des Betriebs hinausgehend, wofür zusätzlich eine Verwarnung und eine Geldstrafe von unter 100.000 RMB vorgesehen sind; für die massenhafte Anmeldung zur defensiven Strukturierung müssen Benutzungsnachweise und Strategieerklärungen bereitgehalten werden; Zweitens wird die Widerspruchsfrist von 3 Monaten auf 2 Monate verkürzt, und die einjährige Sperrfrist gilt nur noch für die aktive Löschung; Entscheidungen zur Überwachung müssen beschleunigt werden, und nach der Beseitigung von Hindernissen kann eine sofortige Neuanmeldung erfolgen; Drittens können dynamische Zeichen registriert werden, mit Ausnahme funktionaler Effekte; dynamische Assets sollten inventarisiert und mit Musterbeschreibungen versehen werden; Viertens erhalten nicht registrierte Bekannte Marken einen klassenübergreifenden Schutz, und die Bestätigung der Bekanntheit im Ausland wurde neu hinzugefügt; es empfiehlt sich, Aufzeichnungen über den Schutz kontinuierlich aufzubewahren und die Rechtsdurchsetzung im Ausland einzubeziehen; Fünftens wird das Nutzungsprinzip gestärkt, es wurden Strafbestimmungen für die Löschung von Amts wegen und die irreführende Nutzung neu hinzugefügt, die Einrede der Nichtbenutzung verankert sich auf die 3 Jahre vor dem Eintritt der Verletzung, die Nutzung muss mit der genehmigten Abbildung übereinstimmen und Beweise müssen nach Registrierungsnummer archiviert werden. In Bezug auf die Übergangsfrist bleibt die Anwendungsverbindung und die begleitenden Ausführungsbestimmungen für Fälle, die den Stichtag des Inkrafttretens überschreiten, abzuwarten, bis die „Durchführungsverordnung zum Markengesetz“ und die Prüfungs- und Beurteilungsregeln klargestellt sind.