Welche Rechtsbehelfe gibt es nach Erhalt eines Prüfungsbescheids oder Zurückweisungsbescheids für eine Markenanmeldung?

Zwei Situationen, zwei unterschiedliche Fristen, die nicht vermischt werden dürfen. Erstens, Erhalt eines "Prüfungsbescheids" – der Antragsteller muss innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt eine schriftliche Beantwortung zur Erläuterung der Gründe oder zur Änderung der Anmeldung einreichen; Eine verspätete oder unterlassene Beantwortung hindert den Prüfer nicht daran, die Prüfung fortzusetzen und eine Entscheidung zu treffen. Zweitens, Erhalt eines "Zurückweisungsbescheids" und Nichtanerkennung dieser Entscheidung – innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung muss beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum eine Überprüfung der Zurückweisung beantragt werden. Wer mit der Überprüfungsentscheidung weiterhin nicht einverstanden ist, kann innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Entscheidung eine Verwaltungsklage beim Pekinger Gericht für geistiges Eigentum einreichen, wonach Berufung beim Hohen Volksgericht Peking eingelegt werden kann. In der Praxis hängt das Ergebnis der Überprüfung der Zurückweisung eng mit dem Status der entgegengehaltenen Marke zusammen; gängige begleitende Strategien umfassen die Einreichung einer Löschung wegen Nichtbenutzung oder Nichtigkeit gegen die entgegengehaltene Marke, Verhandlungen über Koexistenz oder Übertragung mit dem Inhaber der entgegengehaltenen Marke sowie die Argumentation hinsichtlich der Beurteilung von Waren- und Zeichenähnlichkeit.