Sie setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil ist die Amtsgebühr, die nach Klassen berechnet wird; jede Klasse umfasst eine begrenzte Anzahl von Waren- oder Dienstleistungspositionen (10 Positionen), für darüber hinausgehende Positionen wird ein Aufpreis pro Position erhoben; Für nachfolgende Verfahren wie Überprüfung der Zurückweisung, Widerspruchserwiderung, Verlängerung, Änderung und Übertragung gelten jeweils eigene Amtsgebührenstandards. Die Amtsgebühren richten sich nach den geltenden Gebührenstandards des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum, wobei für bestimmte Rechtssubjekte Richtlinien zur Gebührenermäßigung gelten können. Der zweite Teil ist das Vertreterhonorar, das je nach Komplexität des Falles variiert und in der Regel Recherche, Vorbereitung der Anmeldungsdokumente, Einreichung, Prozessüberwachung, Weiterleitung amtlicher Mitteilungen und Abholung der Markeneintragungsurkunde umfasst; Streitverfahren wie Überprüfung der Zurückweisung, Widerspruch und Nichtigkeit werden separat berechnet. Für langfristig kooperierende Kunden können gestufte Pakete oder Jahresangebote angewendet werden. Die konkrete Gebührentabelle kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.