Bei Einreichung der Anmeldung müssen ein Antragsformular, Bilder oder Fotos des Produkts (die in der Regel ausreichen müssen, um die Ansichten des zu schützenden Geschmacksmusters deutlich zu zeigen) sowie eine Kurzbeschreibung enthalten sein, in der der Produktname, der Verwendungszweck und die Designmerkmale erläutert werden und ein Bild angegeben wird, das die Designmerkmale am besten darstellt. Das Geschmacksmuster unterliegt keiner Sachprüfung, sondern nur einer vorläufigen Prüfung; nach erfolgreicher Prüfung wird die Erteilung gewährt, die Urkunde ausgestellt und veröffentlicht; die Dauer ist deutlich kürzer als beim Erfindungspatent (4-8 Monate).
Drei häufig gestellte Fragen: Erstens können zwei oder mehr ähnliche Geschmacksmuster desselben Produkts in einer gemeinsamen Anmeldung eingereicht werden (maximal 10 Designs); Zweitens können Sets von Produkten in einer gemeinsamen Anmeldung eingereicht werden; ein Set von Produkten besteht aus zwei oder mehr unabhängigen Produkten, die üblicherweise gleichzeitig verkauft oder verwendet werden und bei denen das Designkonzept für jedes Produkt gleich ist, wie beispielsweise ein Geschirrset; Drittens bestimmt der in den Bildern gezeigte Inhalt direkt den Schutzumfang; Inkonsistenzen zwischen den Ansichten, unklare Linien oder Strukturen, die durch Licht und Schatten unkenntlich gemacht werden, können alle zu einem unbestimmten Schutzumfang oder zu Angriffen in nachfolgenden Nichtigkeitsverfahren führen.