Der Mechanismus basiert auf den Notice-and-Takedown-Regeln. Der Rechteinhaber übermittelt der Plattform eine Mitteilung, die den Eigentumsnachweis, die verletzenden Links und den vorläufigen Beweis der Verletzung enthält; die Plattform muss rechtzeitig erforderliche Maßnahmen wie Löschung, Sperrung oder Trennung von Links ergreifen und dies an die beschwerte Partei weiterleiten; Die beschwerte Partei kann eine Gegenmitteilung über das Nichtbestehen einer Rechtsverletzung einreichen; leitet die Plattform dies an den Rechteinhaber weiter und reicht der Rechteinhaber innerhalb von fünfzehn Tagen keine Beschwerde ein oder erhebt keine Klage, muss die Plattform die ergriffenen Maßnahmen beenden. Zwei praxisrelevante Punkte: Erstens bestimmt die Qualität der Mitteilung die Bearbeitungseffizienz; bei Beschwerden im Zusammenhang mit Patenten muss in der Regel ein Bewertungsbericht oder ein Verletzungsvergleich vorgelegt werden, und ein unvollständiger Eigentumsnachweis ist der Hauptgrund für Zurückweisungen; Zweitens haften fehlerhafte Mitteilungen – Für durch fehlerhafte Mitteilungen verursachte Schäden ist eine zivilrechtliche Haftung zu übernehmen; bei bösartigen fehlerhaften Mitteilungen wird die Schadensersatzpflicht verdoppelt, weshalb vor Einleitung massenhafter Beschwerden die Stabilität der Rechte und eine Bewertung des Verletzungsvergleichs abgeschlossen sein sollten.