Weg der Pariser Verbandsübereinkunft – nach der Erstanmeldung werden Erfindung und Gebrauchsmuster innerhalb von zwölf Monaten und Geschmacksmuster innerhalb von sechs Monaten direkt beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum Chinas eingereicht und die Priorität in Anspruch genommen. PCT-Weg – zunächst Einreichung einer internationalen Anmeldung, wonach innerhalb von dreißig Monaten ab dem Prioritätsdatum die Verfahren zum Eintritt in die internationale Phase (nationale Phase Chinas) abzuschließen und die entsprechenden Gebühren zu zahlen sind; Erfolgt dies nicht innerhalb von dreißig Monaten, kann die Frist gegen Zahlung eines Verspätungszuschlags auf zweiunddreißig Monate verlängert werden. Für den Eintritt in die nationale Phase Chinas muss eine chinesische Übersetzung eingereicht werden, deren Genauigkeit den späteren Schutzumfang direkt bestimmt, und ungeeignete Übersetzungen sind im Nichtigkeitsverfahren ein häufiger Angriffspunkt. Unabhängig vom Weg müssen ausländische Antragsteller eine rechtmäßig in China ansässige Patent-Vertretungsagentur beauftragen.