Die Verlängerung sollte innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden; Wenn sie in diesem Zeitraum nicht beantragt wird, kann sie innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf beantragt werden, wobei jedoch ein Verspätungszuschlag zu zahlen ist. Wenn nach Ablauf der Nachfrist immer noch keine Verlängerung erfolgt ist, wird die Marke gelöscht; danach können andere die Registrierung identischer oder ähnlicher Marken beantragen. Eine Änderung (Name oder Adresse des Registrierungsinhabers) sollte nach einer Änderung der Unternehmensinformationen rechtzeitig vorgenommen werden und muss für alle Marken unter dem Namen dieses Registrierungsinhabers gemeinsam geändert werden. Eine Übertragung muss gemeinsam vom Übertragenden und vom Erwerber beantragt werden und tritt nach Genehmigung und Veröffentlichung in Kraft; Identische oder ähnliche Marken, die der Übertragende für dieselben oder ähnliche Waren registriert hat, sollten gemeinsam übertragen werden, da sonst eine Nachbesserung verlangt oder die Genehmigung verweigert werden kann.